Mit den Kaminöfen unserer Hersteller haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Feuer zuhause mit besten Werten für unsere Umwelt brennt.
Unsere Kaminöfen erfüllen die höchsten Anforderungen an die Luftreinhaltung durch
Diese durchdachte Feuertechnik garantiert Emissionswerte für Staub unter 20 mg/Nm3 – bei Spitzenwirkungsgraden.
Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Mit seiner gespeicherten Sonnenenergie ist es unser natürlicher Heizrohstoff. Ungenutzt setzt es beim Verrotten die gleiche Menge an Kohlendioxyd (CO2) frei wie bei der Verbrennung. Heizen mit Holz ist deshalb CO2-neutral.
Sofern Ihre Wohnung über eine Wohnraumlüftungsanlage verfügt, muss Ihr Kaminofen über eine Versorgung mit externer Verbrennungsluft verfügen und besonders dicht sein. In der Regel ist eine DIBt-Zulassung (bauaufsichtsrechtliche Prüfung) des Kaminofens notwendig. Viele unserer Kaminöfen verfügen über diese Zulassung.
Wir empfehlen Ihnen, bereits in der Planungsphase Ihres Bauprojektes mit uns Kontakt aufzunehmen, um die baulichen Voraussetzungen für Ihren Wunsch-Kaminofen optimal zu gestalten.
Hier einige Beispiele für DIBt-zugelassene Kaminöfen für den raumluftunabhängigen Betrieb:
Neu von Attika:
Sowohl Q-BE als auch Q-BE XL sind dank neuem, dichten Drehstutzen per sofort auch in der drehbaren Version vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für den Einbau in Unterdrucksituationen zertifiziert!
Besuchen Sie unsere Ausstellung, um sich ein Bild von den hochwertigen Kaminöfen von Attika zu machen.
Bei der Neuanschaffung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe, gelten seit dem 22.03.2010 neue Richtlinien für die Emissionen. Diese wurden durch die erste novellierte BImSchV (Bundesimessionsschutzgesetz, Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in zwei Stufen festgeschrieben. Im Rahmen der Typprüfung, ist die Einhaltung der Grenzwerte durch den Hersteller des Kaminofens nachzuweisen.
Stufe I der neuen BImSchV gültig ab 22.03. 2010 bis zum 31.12. 2014
Raumheizer mit Flachfeuerung DIN EN 13240
CO 2,0 g/m³ (2000 mg/m³)
Staub 0,075 g/m³ (75 mg/m³)
Mindestwirkungsgrad 73 %
Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22.03. 2010 und vor dem 01.01.2015 errichtet werden und somit die Grenzwerte die Stufe I einhalten, dürfen auch nach dem 01.01.2015 weiterbetrieben werden („Bestandsschutz“).
Stufe II der neuen BImSchV gültig vom 01.01. 2015
Raumheizer mit Flachfeuerung DIN EN 13240
CO 1,25g/m³ (1250 mg/m³)
Staub 0,04 g/m³ (40 mg/m³)
Mindestwirkungsgrad 73 %
Kaminöfen, die die geforderten Grenzwerte (Stufe I) nicht einhalten, dürfen nicht mehr verkauft werden.
Für bereits installierte Kaminöfen gelten Übergangsfristen bis zum Jahr 2024, abhängig vom Zeitpunkt der Typenprüfung.
Wenn Sie einen alten, lieb gewonnenen Kaminofen von uns haben, ermitteln wir gern für Sie die für den weiteren Betrieb relevanten Daten.
Echte antike Öfen dürfen weiter betrieben werden.
Für die übrigen Öfen, deren Betrieb nicht mehr zulässig ist, gibt es Filter, die im Rohr oberhalb des Ofens nachgerüstet werden können. Die Anschaffung eines solchen Filters und die laufenden Betriebskosten rentieren sich aber meist nicht. In der Regel haben sich deshalb die betroffenen Kunden für die Anschaffung eines neuen Kaminofens mit moderner Brenntechnik entschieden.
Wir bieten Ihnen ausschließlich Kaminöfen an, die mit den besten Werten für Umwelt und Klima brennen.
Die höchsten Anforderungen an die Luftreinhaltung und Effizienz des Kaminofens werden dank bester Verbrennungstechnik erfüllt. Unsere Kaminöfen benötigen daher keinen Filter.
Beispielhaft zeigen wir hier die Werte der Attika-Kaminöfen auf:
**) Tonwerk-Öfen sind in unserem Geschäft in Darmstadt nicht verfügbar